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Versteigerungsbedingungen für den Bieter

1. Zuschlag erfolgt nach höchstem Gebot im Saal oder per schriftlichem Gebot oder per Telefon an den letzten Bieter. Sollte der Auktionator beim Zuschlag ein Nichtberücksichtigtes Höchstgebot übersehen haben, ist er berechtigt die Losnummer nochmals auszurufen.
 
2. Katalogbeschreibungen erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers, für die Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Versteigerungsgegenstände werden aufgeboten wie besichtigt. Die Teile kommen aus privaten Einlieferungen, u.a.  Nachlassauflösungen, sind in dem eingelieferten Originalzustand, d.h. gebraucht und unrestauriert. Jedwegliche Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel entfallen dadurch. Reklamationen können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Eine eingehende Vorbesichtigung ist angebracht. Telefonische Zustandsbeschreibungen erfolgen gewissenhaft, sind aber nicht rechtsverbindlich.
 
3. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis. Diese Limitpreise werden nicht unterschritten.
 
4. Für versteckte Mängel besteht keine Haftung des Auktionshauses und eine Rücknahme liegt im Ermessen des Auktionators nach Rücksprache mit dem Einlieferer.
 
5. Bei Gleichstand der Zuschlagssumme, steht das Tischgebot an erster Stelle.
 
6. Saalbieter erhalten eine Bieternummer vom Auktionshaus zu Beginn der Versteigerung nach Registrierung und Ausweisung. Ohne eine Bieternummer erfolgt kein Zuschlag. Schriftliche oder Faxgebote erhalten eine interne Nummer vom Auktionshaus. Telefonische Bieter können nur ab einem Limit von 150,-€ mitbieten. Unter 150,-€ werden Gebote nur in schriftlicher Form entgegen
genommen. Untergebote werden bei der Auktion nicht entgegengenommen.
In Aufträgen festgelegte Limite verstehen sich ohne Aufgeld. Die Auftragsvordrucke sollten sorgfältig und lesbar ausgefüllt werden. Bei Differenzen zwischen Katalognummern und Bezeichnungen gilt die Katalognummer. Schriftliche und telefonische Gebote können bis 13:00 Uhr am Tag der Auktion entgegen genommen werden (per Telefon, Fax oder E-Mail). Später eingehende Gebote haben keinen Rechtsanspruch auf Ausführung.

 
7. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen und die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände erfolgt nach kompletter Gutschrift der Bezahlung.
 
8. Bezahlt werden kann per Überweisung, per Scheck oder in bar innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion. Danach sollte der Käufer entscheiden, wie die Ware in seinen Besitz übergehen soll. Selbstabholung oder Versand (UPS, DHL oder Spedition). Die Auftragserteilung für den Versand erfolgt schriftlich vom Käufer und zu seinen Kosten. Gerne wird die Organisation des Transportes vom Auktionshaus übernommen. Bei einer Selbstabholung obliegt die Verpackung und Sichern der ersteigerten Ware dem Käufer.
 
9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Summe des Zuschlagpreises und dem Aufgeld von 22 %, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % nur auf das Aufgeld. Bei LIVE-Bietern kommt ein Aufgeld von 27% zuzüglich der Mehrwertsteuer dazu.
 
10. Die Ware ist nach 14 Tagen nach der Auktion für den Käufer nicht mehr versichert und somit werden auch Schäden oder Diebstahl nicht mehr vom Versteigerer übernommen. Wird die Ware danach nicht abgeholt, kann der Versteigerer die Ware kostenpflichtig einlagern lassen. Die Kosten
betragen dafür 10,-€ pro angefangener Woche.

 
11. Auf der Versteigerung nicht veräußerte Gegenstände sind im Nachverkauf zu den angegebenen Limitpreisen zuzüglich dem Aufgeld erhältlich.
 
12. Ein Verkauf mit Vorbehalt muss erst mit dem Einlieferer geklärt werden.
 
13. Abholung der Ware kann jeweils am Samstag nach der Auktion von 10:00 bis 14:00 Uhr und montags – donnerstags von 12:00 – 18:00 Uhr, sonst nach besonderer Vereinbarung stattfinden.
 
14. Durch Gebotsabgabe oder Erteilung eines schriftlichen Kaufantrages erkennt der Ersteigerer die Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.
 
15. Versand an den Kunden: Bilder, Rahmen mit Glasabdeckungen (Aquarelle, Lithos, etc.) geht im Postversand nur bis zu einer Größe von Max. 60 x 50 cm. Das Risiko des Glasbruches liegt beim Auftraggeber.
Stuckrahmen, inklusive Ölgemälde- speziell auf Leinwand werden auch nur bis zu einer Größe von max. 60 x 50 cm per Post verschickt. Das Versandrisiko liegt beim Auftraggeber. Ab einer Größe von 60 x 60 cm und mehr erfolgt die Anlieferung nur per Haus-Spedition oder einer Wunschspedition des Kunden auf Kosten des Auftraggebers. Auf Wunsch kann das Auktionsgut in eine Holzkiste verpackt werden. 
Kosten für den Versand setzten sich zusammen aus:
Verpackungsmaterial, Porto für Post oder Spedition. Holzkisten auf Wunsch werden berechnet aus Material und Arbeitslohn. Alle Versandkosten sind Mehrwertsteuerpflichtig und werden somit in Rechnung gestellt. Die Versandkosten müssen vom Auftraggeber vorab entrichtet werden und nach
Kontoeingang wird die Ware verschickt.

 
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten Köln.


 

Versteigerungsbedingungen für den Einlieferer

Versteigerungsbedigungen für den Bieter
Versteigerungsbedigungen für den Einlieferer

1. Die in Versteigerungsvertrag bzw. in separater Liste aufgeführten Gegenstände werden gegen Höchstgebot bei der Auktion freiwillig im Namen und für Rechnung des Auftraggebers (Einlieferers) versteigert. Die Gegenstände sind uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers, frei von Rechten Dritter und sind gebraucht. Angaben hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Orts-, Zustands- und Zeitbestimmungen, die vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich gemacht werden, wertet der Versteigerer als feststehende Tatsachen und zugesicherte Eigenschaften, die er nicht mehr überprüfen muss. Bei Sachgesamtheiten wird auf eine Bezeichnung einzelner Sachen verzichtet.

 

2. Der Auftraggeber zahlt von dem jeweiligen Zuschlagspreis eine Kommission von 21% an den Versteigerer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zurück, so hat er 15% des unteren Schätzpreises, nicht des Limits, an den Versteigerer zu zahlen sowie die bereits entstandenen Kosten zu erstatten (Fotos, Druck- oder Filmkosten usw.).

 

3. Die Gegenstände werden nach Maßgabe der Versteigerungsbedingungen zugeschlagen. Wird ein Limit vereinbart, so ist es in der Aufstellung vermerkt. Soweit der Auftraggeber einen Mindestpreis nicht festgesetzt hat, erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach pflichtgemäßen Ermessen.

 

4. Der Auftraggeber verzichtet auf Schätzungen und Begutachtungen durch öffentlich bestellte Sachverständige. Sollte es gewünscht werden, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

 

5. Alle Kosten für die Durchführung der Auktion trägt das Auktionshaus. Alle Transportkosten und Sonderwünsche, wie Versicherung auf Transport, zahlt der Auftraggeber bzw. der Einlieferer.

 

6. Die für den Käufer verbindlichen Versteigerungsbedingungen werden vom Auktionshaus festgesetzt. Es ist ermächtigt, sich den Zuschlag vorzubehalten. Eine Haftung für den Eingang des Erlöses besteht nur nach Aushändigung der Kaufgegenstände an den Käufer. Kaufgelder, Rückstände und Nebenkosten kann das Auktionshaus im Namen des Auftraggebers einziehen und einklagen.

 

7. Der Versteigerungserlös wird dem Auftraggeber ca. nach 4 Wochen nach der Auktion ausbezahlt, was voraussetzt, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Bezahlung durch den Käufer vorgenommen wurde. Verrechnung mit Forderungen des Versteigerers gegen den Auftraggeber sowie der Abzug des dem Versteigerer geschuldeten Endgeldes, Sonderwünsche und bare Auszahlung sind zulässig. Eine Abführung von Angaben nach Urhebergesetz obliegt dem Auftraggeber. Das Auskunftersuchen nach § UStR ist zugesichert.

 

8. An- und Ablieferung, Transport und Lagerung des Versteigerungsgutes erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

 

9. Das Auktionshaus versichert Sachen für die Dauer der Vorbereitung und der Auktion, zuzüglich 14 Tage nach der Auktion gegen Feuer, Einbruch, Wasser in Höhe der Limitpreise. Eine weitere Haftung besteht nicht. Die Versicherungssumme beträgt pro Vertrag 21,-€. Der Auftraggeber besitzt gegen den Versteigerer keine höheren Ansprüche als das Auktionshaus gegen den Versicherer hat.

 

10. Spätestens 14 Tage nach der Auktion erlischt jede Haftung. Die nicht versteigerten Gegenstände können dann ohne Mahnung im Namen des Auftraggebers auf dessen Kosten und Gefahr bei einem Spediteur eingelagert werden.

 

11. Nicht versteigerte Ware kann zum Limit frei verkauft werden. Die vereinbarte Kommission für das Auktionshaus bleibt bestehen. Sollte mit dem Einlieferer vereinbart werden, dass die Objekte in die nächste Auktion übernommen werden bleiben die Gegenstände versichert. Der zweite Auftritt der Gegenstände bedeutet eine Reduzierung des Limitpreises um 50%.

 

12. In diesem Vertrag sind sämtliche Abreden zwischen dem Auftraggeber und dem Auktionshaus als Versteigerer enthalten. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Betätigung.

 

13. Mir ist bekannt, dass diesem Vertrag die Versteigerungsbedingungen zugrunde liegen. Ich habe von ihren Inhalt Kenntnis genommen und bin mit ihrer Geltung einverstanden. Betätigung durch Unterschrift.

 

14. Bis zu einem Schätzpreis von 150,-€ kann in der Auktion zu jeden akzeptablen Angebot zugeschlagen werden.

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