top of page

Versteigerungsbedingungen für Einlieferungen

1. Die in Versteigerungsvertrag bzw. in seperater Liste aufgeführten Gegenstände werden gegen Höchstgebot bei der Auktion freiwillig im Namen und für Rechnung des Auftraggebers (Einlieferers) versteigert. Die Gegenstände sind uneingeschränktes Eigentum des Auftraggebers, frei von Rechten Dritter und sind gebraucht. Angaben hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Orts-, Zustands- und Zeitbestimmungen, die vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich gemacht werden, wertet der Versteigerer als feststehende Tatsachen und zugesicherte Eigenschaften, die er nicht mehr überprüfen muss. Bei Sachgesamtheiten wird auf eine Bezeichnung einzelner Sachen verzichtet.

 

2. Der Auftraggeber zahlt von dem jeweiligen Zuschlagspreis eine Kommission von 21% an den Versteigerer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zieht der Auftraggeber den Auftrag ganz oder teilweise zurück, so hat er 15% des unteren Schätzpreises, nicht des Limits, an den Versteigerer zu zahlen sowie die bereits entstandenen Kosten zu erstatten (Fotos, Druck- oder Filmkosten usw.).

 

3. Die Gegenstände werden nach Maßgabe der Versteigerungsbedingungen zugeschlagen. Wird ein Limit vereinbart, so ist es in der Aufstellung vermerkt. Soweit der Auftraggeber einen Mindestpreis nicht festgesetzt hat, erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach pflichtgemäßen Ermessen.

 

4. Der Auftraggeber verzichtet auf Schätzungen und Begutachtungen durch öffentlich bestellte Sachverständige. Sollte es gewünscht werden, gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers.

 

5. Alle Kosten für die Durchführung der Auktion trägt das Auktionshaus. Alle Transportkosten und Sonderwünsche, wie Versicherung auf Transport, zahlt der Auftraggeber bzw. der Einlieferer.

 

6. Die für den Käufer verbindlichen Versteigerungsbedingungen werden vom Auktionshaus festgesetzt. Es ist ermächtigt, sich den Zuschlag vorzubehalten. Eine Haftung für den Eingang des Erlöses besteht nur nach Aushändigung der Kaufgegenstände an den Käufer. Kaufgelder, Rückstände und Nebenkosten kann das Auktionshaus im Namen des Auftraggebers einziehen und einklagen.

 

7. Der Versteigerungserlös wird dem Auftraggeber ca. nach 4 Wochen nach der Auktion ausbezahlt, was voraussetzt, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Bezahlung durch den Käufer vorgenommen wurde. Verrechnung mit Forderungen des Versteigerers gegen den Auftraggeber sowie der Abzug des dem Versteigerer geschuldeten Endgeldes, Sonderwünsche und bare Auszahlung sind zulässig. Eine Abführung von Angaben nach Urhebergesetz obliegt dem Auftraggeber. Das Auskunftersuchen nach § UStR ist zugesichert.

 

8. An- und Ablieferung, Transport und Lagerung des Versteigerungsgutes erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.

 

9. Das Auktionshaus versichert Sachen für die Dauer der Vorbereitung und der Auktion, zuzüglich 14 Tage nach der Auktion gegen Feuer, Einbruch, Wasser in Höhe der Limitpreise. Eine weitere Haftung besteht nicht. Die Versicherungssumme beträgt pro Vertrag 21,-€. Der Auftraggeber besitzt gegen den Versteigerer keine höheren Ansprüche als das Auktionshaus gegen den Versicherer hat.

 

10. Spätestens 14 Tage nach der Auktion erlischt jede Haftung. Die nicht versteigerten Gegenstände können dann ohne Mahnung im Namen des Auftraggebers auf dessen Kosten und Gefahr bei einem Spediteur eingelagert werden.

 

11. Nicht versteigerte Ware kann zum Limit frei verkauft werden. Die vereinbarte Kommission für das Auktionshaus bleibt bestehen. Sollte mit dem Einlieferer vereinbart werden, dass die Objekte in die nächste Auktion übernommen werden bleiben die Gegenstände versichert. Der zweite Auftritt der Gegenstände bedeutet eine Reduzierung des Limitpreises um 50%.

 

12. In diesem Vertrag sind sämtliche Abreden zwischen dem Auftraggeber und dem Auktionshaus als Versteigerer enthalten. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Betätigung.

 

13. Mir ist bekannt, dass diesem Vertrag die Versteigerungsbedingungen zugrunde liegen. Ich habe von ihren Inhalt Kenntnis genommen und bin mit ihrer Geltung einverstanden. Betätigung durch Unterschrift.

 

14. Bis zu einem Schätzpreis von 150,-€ kann in der Auktion zu jeden akzeptablen Angebot zugeschlagen werden.

bottom of page